Hinweis
Der ÖASV distanziert sich von der Verbreitung von schusswaffenähnlichen Produktionen, die eine mittlere Bewegungsenergie von weniger als 0,08 Joule aufweisen, an Personen unter 18 Jahren, auch wenn diese nach österreichischem Recht als Spielzeug gelten und an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden dürfen.
